Pharaoameisen sind sehr kleine Ameisen, meistens vom Laien nicht als Ameise zu erkennen. Eine Bekämpfung ist zwingend erforderlich.
Pharaoameisen sind anerkannte Krankheitsüberträger. In lebensmittelverarbeitenden Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und ähnl., ist eine Bekämpfung gesetzmäßig vorgeschrieben. Schäden durch Fraß und Verschmutzungen durch Kot und Urin.
Die Ameisen haben mehrere Nester und Königinnen. Die Nester sind miteinander verbunden und können über mehrere Meter voneinander entfernt sein. Z. B. in verschiedenen Wohnungen eines Gebäudes. Die Bekämpfung ist sehr schwierig und erfolgt in der Regel über mehrere Termine.
Anliegende Wohnungen bzw. Gebäudeteile sollten in die in die Bekämpfung eingebunden sein. Eine Anfütterung mit Wirkstofffreien Ködern ist erforderlich. Anschließende Bekämpfung mit Fraßgelen. Dieses Gel wird mit kleinen Spritzen in Ritzen und Spalten eingebracht, so sind Berührungen mit dem Gel nicht möglich. Die Gele riechen nicht und dampfen auch nicht aus. Eine Raumverneblungen oder ein Ausgasen ist nicht nötig.
Ein verlassen der Wohnung bzw. der Bereiche, sowie auch Reinigung oder Ausräumung bzw. Abdeckung von Inventar, so wie es früher einmal war, ist nicht erforderlich. Der erste Erfolg ist in den meisten Fällen bereits nach 72 Stunden feststellbar. Die Tilgung des Befalls kann jedoch bis zu 6 Wochen beanspruchen. Die Bekämpfung ist IMMER erfolgreich. Eine anschließende Reinigung und Desinfektion, bzgl. der toten Tiere und deren Hinterlassenschaften, ist zu empfehlen.